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Verschiedene Eine-Welt-Initiativen und Umwelt- und Naturschutzvereine im Land Rheinland-Pfalz hatten sich seit mehreren Jahren um Änderung des Bestattungsgesetzes bemüht, um die Verwendung von Steinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf Friedhöfen im Land zu unterbinden. Die Gesetzesänderung wird erst wirksam, wenn mit dieser Möglichkeit die Friedhofsatzungen in den Kommunen oder Kirchengemeinden geändert werden. Denn die Änderungen auf den Weg zu bringen, ist eine Aufgabe vor Ort. Es gibt bereits einige kommunale und kirchliche Träger, die ihre Satzung geändert haben (z.B. Stadt Andernach, Kirchengemeinde Koblenz-Arenberg). Das Rad muss also nicht neu erfunden werden.
Hier finden Sie die Möglichkeiten, in Eurer Kommune, in Eurer Kirchengemeinde die Änderung auf den Weg zu bringen. Vielleicht kann auch der Internationale Tag gegen Kinderarbeit dafür einen besonderen Anlass bieten. Der Internationale Tag gegen Kinderarbeit wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 2002 ins Leben gerufen. Er findet jedes Jahr am 12. Juni statt.
- Vor Ort Verbündete suchen
Welche Gruppen, Vereine, Mitglieder der politischen und kirchlichen Gremien tragen das Anliegen mit? Können SchülerInnen, FirmbewerberInnen oder Konfirmanden nach der Auseinandersetzung mit der Realität von ausbeuterischer Kinderarbeit für eine Lobby-Aktion gewonnen werden? Macht sich die Steuerungsgruppe einer FairTradeTown das Anliegen zu eigen?
- Informieren
Es ist hilfreich, die in der Verwaltung der Friedhöfe Verantwortlichen und die Steinmetzbetriebe über die Initiative zu informieren. Dabei kann hingewiesen werden, dass es auf Landesebene den Dialog der Diözesanstelle Weltkirche Trier und des BUND Landesverband Rheinland-Pfalz, Regionalbüro Koblenz als Mitglieder von ELAN mit der Landesinnung der Steinmetze gibt. Die Medienkiste, die die Diözesanstelle Weltkirche und der BUND zum Thema erstellt haben, ist eine gute Informationsgrundlage für die Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zum Thema.
- Gespräche mit Ratsmitgliedern und Fraktionen führen
Im Gespräch können die Anliegen und Erwartungen an die Ratsmitglieder dargelegt, die Bedeutung einer Änderung im Blick auf die Lebenssituation von arbeitenden Kindern erläutert und ein Vorschlag zur veränderten Friedhofsatzung diskutiert werden. (Erläuterung und Textbausteine für das Muster einer Satzung anbei.)
- An der Ratssitzung zur Änderung der Friedhofsatzung teilnehmen
Wenn es dann zu einer Ratssitzung mit diesem Tagesordnungspunkt kommt, ist es sehr wichtig, dass Öffentlichkeit durch die eigene Anwesenheit hergestellt wird. Ratsmitglieder schätzen die Präsenz von Interessierten als Teil unserer Demokratie und setzen sich dann stärker mit dem Thema auseinander als ohne Anwesenheit.
- Öffentlichkeitsarbeit zu den Anliegen der geänderten Friedhofssatzung am Ort
Mit der Öffentlichkeitsarbeit kann die Verknüpfung zu den eigenen Eine-Welt-Initiativen hergestellt werden. Gleichzeitig stellt sich die Kommune, Kirchengemeinde als nachhaltig und innovativ dar, was andere Menschen zur Mitarbeit motivieren kann.
Unten finden Sie auch Mustertexte und -Formulare als PDF-Datei.
Durch eine begleitende Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit wird unsere AG „Faire Grabsteine – keine Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ diese Arbeit weiter begleiten und Hilfestellungen anbieten.
Nach zwei Jahren wollen wir Resümee ziehen und schauen, in wie vielen Kommunen und Kirchengemeinden die Möglichkeiten des neuen Gesetzes aufgegriffen wurden und die Friedhofsatzungen für die Verwendung von regionalen oder fair hergestellten Grabsteinen aktualisiert wurden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um Materialien und Unterstützung zu bekommen. weltkirche(at)bistum-trier.de
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie eine Initiative zur Änderung der Friedhofsatzung an Ihrem Ort gestartet haben, und vor allem informieren Sie uns, wenn die neue Satzung beschlossen wurde!
Gutes Gelingen!