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Die Diözesanstelle Weltkirche und der BUND Koblenz haben sich in eine Arbeitsgemeinschaft „Keine Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ zusammengeschlossen. Ziel ist es durch den Blick auf gesetzliche Regelungen, die Produkte wie Grab- und Pflastersteine, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit entstanden sind, auszuschließen und den Konsum und die Beschaffung von ökofairen Produkten zu fördern. Die Aktion „Faire Steine – keine Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ wird unterstützt vom Kindermissionswerk ‚Die Sternsinger‘.
Die AG hat zum Beispiel die ausleihbare Medienkiste „Faire Steine – keine Steine aus ausbeuterischer Kinderarbeit“ erarbeitet. Sie enthält Anregungen und Materialien für die Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen, gibt Einblicke, will Lernen anregen.
Im Dezember 2019 hat der Landtag Rheinland-Pfalz die Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen, mit der den kommunalen oder kirchlichen Trägern von Friedhöfen die Möglichkeit eröffnet wird, in ihren Friedhofsatzungen die Aufstellung von Grabsteinen auszuschließen, die unter ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Wie Sie die Möglichkeit vor Ort nutzen können erfahren Sie hier.
Viele Natursteine stammen aus Indien oder China. In einigen Steinbrüchen und Betrieben, die die Steine weiterverarbeiten, sind die Arbeitsbedingungen nicht mit denen in Europa zu vergleichen. Mangelende Schutzkleidung (Schutzbrille, Arbeitsschuhe und Gehörschutz) und gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen (kein Wasser bei der Verarbeitung) verursachen Verletzungen und Krankheiten, die sich auf die Gesundheit und die Lebenserwartung der Menschen auswirken. Auch Kinderarbeit kann bei diesen Tätigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Oftmals leben diese Menschen auch in einer sogenannten Schuldknechtschaft. Dies bedeutet, dass sie gegenüber dem Inhaber des Steinbruches Schulden haben und diese nun durch ihre Arbeit im Steinbruch abarbeiten müssen. Doch die Schulden sind oftmals so hoch, das die Abarbeitung der Schulden niemals erfolgen kann. Das ist ein Grund warum Kinder bereits in frühen Lebensjahren zur Mitarbeit im Steinbruch herangezogen werden. Außerdem übertragen sich diese Schulden von den Eltern auf die Kinder.
Auf Friedhöfen finden wir heute nicht nur Grabsteine, die in Deutschland oder Europa abgebaut und verarbeitet wurden, sondern auch solche, die aus Indien oder China stammen. Kinderarbeit kann bei diesen Grabsteinen nicht ausgeschlossen werden. In sogenannten Bestattungsgesetzen können die Bundesländer in Deutschland festlegen welche Bestattungen in ihrem Bundesland möglich sind. Sie können aber auch den Kommunen erlauben ihre kommunalen Friedhofssatzungen so zu ändern, dass sie Grabsteine aus Kinderarbeit verbieten können.